7.7.2006

UIG Anfrage: Bescheid über Nichtherausgabe von Informationen

Sehr geehrter Herr Dr. Moraw,

gemäß §8 UIG BGBl I 1993/495 idF und BGBl I 2005/6 stelle ich bei der Gemeinde Pitten einen Antrag auf Bescheid, daß die verlangten Umweltinformationen nicht oder nicht im begehrten Umfang mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Paul Harather

zur Antwort der Gemeinde

 

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