7.7.2006
UIG Anfrage: Bescheid über Nichtherausgabe von Informationen
Sehr geehrter Herr Dr. Moraw,
gemäß §8 UIG BGBl I 1993/495 idF und BGBl I 2005/6 stelle ich bei der Gemeinde Pitten einen Antrag auf Bescheid, daß die verlangten Umweltinformationen nicht oder nicht im begehrten Umfang mitgeteilt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Paul Harather

