Umweltgemeinderat und Obmann des Bürgerbeirats
DI Werner Moidl
Feldbahngasse 108
2823 Pitten

 

An die
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Peischinger Straße 17, Postfach 39
2620 Neunkirchen

Pitten,08.08.06

 

Betreff: Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen gemäß § 5 UIG

 

Sg Damen und Herren

Unter Berufung auf die §§ 1 bis 5 UIG begehre ich gemäß § 5 UIG die Herausgabe folgender Umweltinformationen:
1.) Messergebnisse aus 2004/2005/2006 für Lärm und Verkehr bei und um die Papierfabrik W. Hamburger in Pitten.
2.) Emissionserklärungen der Fa. W. Hamburger ab Bescheid 12-B-8977/20 von 7.1.1992 mit zugehörigen Genehmigungen insbesondere für die jährlich verbrannte Menge an Klärschlamm.
3.) Ergebnisse aller seit Bescheid 12-B-8977/12 von 5.11.1990 durchgeführten Messungen von Dioxin-u. Furanäquivalenten

Sollten Sie das Begehren ablehnen, bitte ich Sie, mir diesbezüglich einen Bescheid gemäß § 8 UIG auszustellen.

Sofern sich das Begehren inhaltlich auf landesrechtliche Bestimmungen bezieht, stelle ich diesen Antrag sinngemäß nach landesrechtlichen Bestimmungen. Sofern das Bundesland die Umweltinformationsrichtlinie (RL 2003/4/EG) nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Behörde diese unmittelbar anzuwenden, da sie hinreichend konkretisiert und keine Nachteile für Dritte bewirkt.

Mit freundlichen Grüßen

 

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