Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau DI Salchegger!
Betreffend der e-mail Anfrage vom 15.7.2006 von Frau DI Birgit Salchegger an die Gemeinden Pitten und Seebenstein, welche an die BH Neunkirchen weitergeleitet wurde, wird wie folgt Stellung genommen:
Im § 2 der Störfallinformationsverordnung (StIV) wird normiert, welche Anlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) als informationspflichtige Anlagen anzusehen sind. Die Überprüfung hat ergeben, dass die W. Hamburger GmbH in keine der in dem § 2 Zi. 1 - 7 StIV aufgezählten Kategorien fällt. Daraus ergibt sich, dass keine informationspflichtige Anlage vorliegt und daher keine Informationen übermittelt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Anzeletti
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Wirtschaft und Umwelt
Tel.: 02635/9025-35299
E-Mail: anlagen.bhnk@noel.gv.at
