20.8.2006
Sehr geehrter Herr Mag. Anzeletti,
besten Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage nach UIG vom 17.7.2006. Mit Bedauern nehme ich zu Kenntnis, dass die von mir angeforderten Daten über die chemische Zusammensetzung des in der Fa. W. Hamburger G.m.b.H. verbrannten Klärschlammes der Behörde zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen und dass diese Tatsache erst einen Monat nach Stellen meiner Anfrage bekannt gemacht werden konnte.
In der Annahme, dass Ihr Schreiben vom 16.8.2006 die Begründung für eine Nichteinhaltung der einmonatigen Frist gemäß §5 Z6 UIG wegen des Umfanges oder der Komplexität der begehrten Information darstellt, ersuche ich um Bestätigung, dass eine Übermittlung der angeforderten zwei Mal jährlich gemäß Klärschlammverordnung durchzuführenden Klärschlammanalysen innerhalb gemäß §5 Z6 UIG auf zwei Monate erstreckter Frist erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Harasko.

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am 16.8.2006
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