21.8.2006

Sehr geehrter Herr Mag. Anzeletti,

besten Dank für Ihre Ausführungen zur Genehmigungssituation betreffend die Verbrennung von Klärschlamm bei der Fa. W. Hamburger G.m.b.H. In diesem Zusammenhang ersuche ich höflichst um Präzisierung der folgenden Punkte:

1. Beinhaltet der von Ihnen erwähnte Bescheid vom 25.9.2000, 12-B-8063/355 auch die Verbrennung von jährlich 58.990 Tonnen Restfasermüll/Klärschlamm in der Wirbelschichtanlage der Fa. Hamburger? (Antwort ja oder nein ist ausreichend)
2. Wenn nein, beinhaltet der Bescheid vom 7.1.1992, 12-B-8977/20 die Verbrennung von jährlich 58.990 Tonnen Restfasermüll/Klärschlamm in der Wirbelschichtanlage der Fa. Hamburger? (Antwort ja oder nein ist ausreichend)

Nachdem Sie Bezug nehmend auf meine Anfrage nach Umweltdaten gemäß UIG vom 18.7.2006 in Ihrem Schreiben vom 17.8.2006 erläutern, dass die von mir gewünschten Daten über die Manipulation von Reststoffen bei der Verbrennung von Restfasermüll/Klärschlamm der Behörde nicht vorliegen und daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden können, ersuche ich höflichst um Bekanntgabe, wann eine Mitteilung der Daten innerhalb der nach UIG §5 Z6 festgelegten Fristen voraussichtlich möglich sein wird.

Besten Dank für Ihre Mühewaltung,

mit freundlichen Grüßen,

C. Harasko ­ van der Meer.

 

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