Hernn
Mag. Ernst Anzeletti
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Peischingerstrasse 17
2620 Neunkirchen

 

Sehr geehrter Herr Magister,

Ich erlaube mir in Zusammenhang mit der Anlage auf dem Betriebsgelände der
Hamburger GmbH, vormals AG in Pitten und Seebenstein um folgende
Umweltinformationen gemäß dem österreichischen Umweltinformationsgesetz
BGBl 1993/495 ifF - BGBl I 2005/6 anzufragen:

1) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Bescheid 12-B-8063/355 vom 25.9.2000 erstellt?

2) Warum kam bei der Genehmigung "eines größeren Umfangs der Papierproduktion
(mit neuen Maschinen)" durch die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen in Zusammenhang mit der
Produktionssteigerung und der Steigerung der eingesetzten Produktionsmengen
nicht das UVP-G 2000 zur Anwendung?

3) Wer ist der nach AWG 2002 § 11 definierte Abfallbeauftragte der Hamburger GmbH
Pitten/Seebenstein, wer sein Stellvertreter?

 

Mit freundlichen Grüssen

Ing. Wolfgang Eckl
Brunn, Grenzweg 70
2923 Pitten

 

 

 

 

 

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