Hernn
Mag. Ernst Anzeletti
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Peischingerstrasse 17
2620 Neunkirchen
Sehr geehrter Herr Magister,
Ich erlaube mir in Zusammenhang mit der
Anlage auf dem Betriebsgelände der
Hamburger GmbH, vormals AG in Pitten und Seebenstein um folgende
Umweltinformationen gemäß dem österreichischen
Umweltinformationsgesetz
BGBl 1993/495 ifF - BGBl I 2005/6 anzufragen:
1) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Bescheid 12-B-8063/355 vom 25.9.2000 erstellt?
2) Warum kam bei der Genehmigung "eines
größeren Umfangs der Papierproduktion
(mit neuen Maschinen)" durch die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
in Zusammenhang mit der
Produktionssteigerung und der Steigerung der eingesetzten Produktionsmengen
nicht das UVP-G 2000 zur Anwendung?
3) Wer ist der nach AWG 2002 § 11 definierte
Abfallbeauftragte der Hamburger GmbH
Pitten/Seebenstein, wer sein Stellvertreter?
Mit freundlichen Grüssen
Ing. Wolfgang Eckl
Brunn, Grenzweg 70
2923 Pitten

