Betreff: UIG Anfrage vom 18. Juli 2006

DI Birgit Salchegger

PF 17
2823 Pitten

 

An
Dr. Jan-Philipp Cernelic
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Peischingerstr. 17
2620 Neunkirchen

Datum: 7.8.2006

 

Sehr geehrter Herr Dr. Jan-Philipp Cernelic,

nachdem Bürgermeister Dr. Günter Moraw Anfragen über Umweltinformationen freundlicherweise an die BH Neunkirchen weiterleitete, wurde ich innerhalb der Bezirkshauptmannschaft an Sie als Fachgebietsleiter "Gewerbe und Anlagenrecht" verwiesen. In dieser Funktion stellte ich an Sie am 18. Juli 2006 eine Anfrage auf Einsicht von Umweltdaten gemäß dem Umweltinformationsgesetz.

Nachdem ich über zwei Wochen keine Antwort bekam und das Umweltinformationsgesetz vorsieht, Anfragen dieser Art ohne unnötigem Aufschub zu beantworten, erlaubte ich mir, Sie am 4.8. 2006 anzurufen.

Ich erlaube mir unser Telefonat vom 4.8.2006 wie folgt zusammenzufassen:

Meinem Begehren auf Einsicht in die bei der BH Neunkirchen aufliegenden
Emissionserklärungs-Protokolle der Hamburger AG (bis 2005) und Hamburger Gmbh (ab 2005) vom 18. Juli 2006 kann nicht innerhalb der im Umweltinformationsgesetz festgelegten gesetzlichen Frist von einem Monat, also bis spätestens 18.8.2006, entsprochen werden.

Es sei jetzt schon klar, dass die BH Neunkirchen den Termin für eine Möglichkeit zur Einsichtnahme auf die maximal zulässige Frist von zwei Monaten verlängern werde. Sie teilten mir ebenfalls mit, dass ich zum 18.8.2006 eine Mitteilung erhalten würde, in der Sie die maximal zulässige Frist von zwei Monaten zur Bekanntgabe der Informationen beanspruchen werden.

Freundlicherweise führen Sie hierzu zwei Gründe an:

- Die Sachverständigen seien in Urlaub und Sie benötigten deren technische Auskunft.

- Es wären auch noch andere Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen eingelangt die sich inhaltlich überschneiden. Diese Anfragen hätten zur Folge, dass ein Aufschub nötig sei, weil Sie auf technische Entscheidungen angewiesen wären, die von den oben angeführten, abwesenden Sachverständigen getroffen werden.

Zum Inhalt dieses Gespräches erlaube ich mir folgende Anfrage an Sie zu richten:

Emissionserklärungs-Protokolle, also die gesetzlich vorgeschriebene Auskunft über Emissionen, stellen einen Faktor dar der sich auf Umweltbestandteile auswirkt. Diese müssen laut Umweltinformationsgesetz der Öffentlichkeit ohne unnötigen Aufschub zur Verfügung gestellt werden.

Als Begründung für eine Verlängerung der einmonatigen Frist läßt das UIG den Umfang der Anfrage bzw. die Komplexität der Anfrage zu, nicht aber Urlaub oder Überschneidungen mit Anfragen anderer Personen zu anderen Sachverhalten.

Gemäß §13 UIG sollte ein Betreiber in allgemein verständlicher Form an einer allgemein leicht zugänglichen Stelle Monats- und Jahres-Emissionsprotokolle bekannt gemacht haben.

Meine Anfrage auf Einsicht in die Jahres-Emissions-Protokolle ist weder umfangreich noch komplex. Jahres-Emissions-Protokolle entsprechen eher einer archivierten und abgelegten Jahresbilanz der Anlagenbetreiber.

Ich gehe davon aus, dass zur Gewährung der Einsicht in staatlich anerkannte, genormte Emissionserklärungs-Protokolle keine besondere technische Voruntersuchung, Überprüfung, Vergleiche oder Nachprüfungen von Nöten sein müßte, die eine Komplexität verursachen.

Ein Aufschub ist aus meiner Sicht bestenfalls dann vorstellbar, wenn die Emissionsprotokolle der BH nicht oder nicht vollständig aufliegen.

Ich erlaube mir deshalb anzufragen, ob die jährlichen Emissionserklärungs-Protokolle der BH Neunkirchen in der von den österreichischen Gesetzen geforderten Art und Umfang derzeit aufliegen und bitte Sie, die oben angeführten Punkte in der angekündigten Begründung einer Fristverlängerung zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüssen

DI Birgit Salchegger

Zur Antwort der BH Neunkirchen durch Bezirkshauptmannstellvertreter Mag Ernst Anzeletti, 4 Tage später.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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