W. Hamburger GmbH, UIG-Anfrage vom 21.7.2006
4. September 2006 11:59:34 GMT+02:00

Sehr geehrter Herr Harather!

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage an die Gemeinde Pitten, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen am 21.7.2006, erlaubt sich die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen folgendes mitzuteilen:
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 07.01.1992, 12-B-8977/20, wurde der W. Hamburger AG die gewerbebehördliche Genehmigung zur Mitverbrennung von Biogas und Klärschlamm im genehmigten Wirbelschichtkessel erteilt, wobei die Genehmigung auf einem Versuchsbetrieb mit Emissionsmessungen basiert. Beim Versuchsbetrieb wurden 1,3 Tonnen Klärschlamm pro Stunde (Trockensubstanz) verfeuert. Mit dem Bescheid der BH Neunkirchen 12-B-8063/355 vom 25. September 2000 wurde das Abfallwirtschaftskonzept der W. Hamburger AG genehmigt, in dem eine Prognose von 17.000 t/a Trockensubstanz Klärschlamm angegeben wurde.
In den jährlich vorgelegten Emissionserklärungen der W. Hamburger GmbH (vormals W. Hamburger AG) wurde die Menge des jährlich mitverbrannten Klärschlammes teilweise irrtümlich manchmal in Nass- und manchmal in Trockensubstanz angegeben, sodass zur Zeit eine genaue Angabe der verfeuerten Tonnen Klärschlamm in Trockensubstanz nicht möglich ist.
Zu ihrer Frage kann die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erst nach Rückrechnung der falsch eingetragenen Schlammmengen und einer aktuellen Überprüfung der Einhaltung der im ursprünglichen Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte Stellung nehmen. Bei dieser Messung müssen auch Parameter berücksichtigt werden, die von der ständigen Abgasmessung nicht erfasst sind.
Zur Durchführung der für diese Beurteilung erforderlichen Messungen wurde mit dem Amtssachverständigen für Luftreinhaltetechnik ein Zeitraum von 3 Monaten eingeräumt.

Hinsichtlich der Frage zur Person des Amtssachverständigen ist festzustellen, dass nach dem UIG die zuständige Behörde Ansprechpartner für die Erteilung von Umweltinformationen ist. Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ersucht um Verständnis, dass die internen Abläufe im Zuge der Beantwortung von Anfragen der Mitteilungsschranke gemäß § 6 Abs. 1 Zi. 1 UIG unterliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann

Mag. Ernst Anzeletti
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Wirtschaft und Umwelt
Tel.: 02635/9025-35299
E-Mail: anlagen.bhnk@noel.gv.at; ernst.anzeletti@noel.gv.at

 

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