4. September 2006 15:11:15 GMT+02:00

Subject: W. Hamburger GmbH, UIG-Anfrage vom 17.7. und 20.8.2006
Date: Mon, 4 Sep 2006 12:05:38 +0200
From: #BH NK Anlagen <Anlagen.BHNK@noel.gv.at>

 

Sehr geehrter Herr Harasko!

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erlaubt sich auf Ihre Anfrage vom 17. Juli 2006 folgendes mitzuteilen:

Gemäß der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) sind bei der Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen, wie es die ggst. Klärschlämme darstellen, keine detaillierten Angaben über die Zusammensetzung dieser Brennstoffe erforderlich. Detaillierte Angaben (gemäß § 6 Abs. 3 Abfallverbrennungsverordnung) sind nur bei der Verbrennung von gefährlichen Abfällen gesetzlich geregelt.
Die im Zusammenhang mit der Emissionserklärung von der W. Hamburger GmbH vorgelegten Untersuchungen über die anfallenden Klärschlämme, erfüllen grundsätzlich die Anforderungen um die Zusammensetzung und Auswirkungen der zur thermischen Behandlung gelangenden Klärschlämme beurteilen zu können.

Zur Ihrer weiteren Anfrage vom 20. August 2006 ist festzustellen, dass durch die W. Hamburger GmbH keine landwirtschaftliche Verwertung der anfallenden Klärschlämme durchgeführt wird. Daher ist eine Übermittlung der Klärmschlammanalysen gemäß der Klärschlammverordnung nicht erforderlich und müssen diese auch diesbezüglich nicht regelmäßig untersucht werden.

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen stellt fest, dass die oben angesprochenen Analysen zu den Emissionserklärungen für Sie zur Einsichtnahme bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen bereitliegen. Die Erstellung einer elektronischen Form wird aber noch gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann

Mag. Ernst Anzeletti
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Wirtschaft und Umwelt
Tel.: 02635/9025-35299
E-Mail: anlagen.bhnk@noel.gv.at; ernst.anzeletti@noel.gv.at

 

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