Komissar Zufall

Es gibt eine mögliche Erklärung, warum bei der BH Neunkirchen nicht auffallen konnte, dass

"die Menge des jährlich mitverbrannten Klärschlamms teilweise irrtümlich manchmal in Nass- und manchmal in Trockensubstanz angegeben, sodass zur Zeit eine genaue Angabe der verfeuerten Tonnen Klärschlamm nicht möglich ist."

Die Protokolle lagen gar nicht in der BH Neunkirchen auf.

Das würde auch erklären, warum die BH Neunkirchen innerhalb von sechs Monaten nicht angeben kann, ob in den letzten Jahren wesentliche genehmigungspflichtige Änderungen eingetreten sind. Oder auch, ob bei genehmigten 11.800 Tonnen eine Verbrennung der fast sechsfachen Müllmenge (58.990 Jahrestonnen) ohne ausführliche Analysen und Messungen bescheidgemäss und sicher erfolgt.

Das Umweltinformationsgesetz schreibt vor, dass Emissionsprotokolle bis spätestens 31.Dezember des laufenden Jahres bei den Behörden abgegeben, dort überprüft und archiviert werden. Die Behörden sollen dadurch in die Lage versetzt werden, bei Übertretungen und bei Gefahr in Verzug zumindest innerhalb eines Jahres einzuschreiten.
Bürgern ist laut diesem Gesetz jederzeit Einblick in diese Protokolle zu gewähren.

Doch dieser Einblick gestaltete sich als äusserst schwierig.

Am 10.7.2006 nimmt DI Marguerit Zweymüller dieses Recht wahr und fragt bei der BH Neunkirchen nach den Emissionsprotokollen der Hamburger GmbH, vormals AG an. -->
Am 18.7. macht DI Birgit Salchegger das gleiche. -->


Laut telefonischer Auskunft von Dr. Cernelic an DI Salchegger vom 4.8.2006 können die gesetzlichen Fristen zur Bekanntgabe nicht eingehalten werden.

Am 8.8.2006 fragt auch UGR Werner Moidl nochmals in der gleichen Angelegenheit an. -->

Am nächsten Tag, also am 9.8.2006 schickt die Hamburger GmbH die Emissionsprotokolle von 1993 bis 2005 an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen. Bis zu 13 Jahre zu spät. Versuchen Sie das einmal bei Ihrer Steuererklärung.

Am Freitag den 11.8.2006 um 12:04 schreibt BH Stellvertreter Mag. Ernst Anzeletti eine email an DI Salchegger demnach die Umweltdaten selbstverständlich jederzeit eingesehen werden können.

Am Montag, den 14.8.2006 findet Kommissar Zufall folgenden Brief im Ordner.

Die Bezirkshauptmannschaft ist sich durchaus bewusst, dass die Protokolle regelmässig vom Betreiber bei der BH abzugeben sind und dass sie in den Räumen der Behörden aufliegen sollten - im Interesse und zum Schutze der Bevölkerung.

Am 4. Septemer, zwei Monate nach ihrer Anfrage, schreibt Konrad Gruber an Marguerit Zweymüller:


Sehr geehrte Frau Dipl.-Ing. Zweymüller!

Die von Ihnen angesprochenen Beilagen zur Emissionserklärung 2005 liegen für
Sie gerne zur Einsichtnahme bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen auf.
[...]Gemäß § 4 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz
besteht das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen nur für solche
Daten, die bei der informationspflichtigen Stelle vorhanden oder
bereitgehalten werden
. Da diese Daten über das Jahr 2006 erst am Ende des
Kontrollzeitraumes (1 Jahr)
von der W. Hamburger GmbH an die
Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden
und keine gesetzliche
Verpflichtung der W. Hamburger GmbH besteht, diese Informationen zu einem
früheren Zeitpunkt zu übermitteln, ist es der BH Neunkirchen nicht möglich,
Ihnen die gewünschten Daten zur Verfügung zu stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

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