8.11.2007 Bezirksblatt Neunkirchen

Bescheide-Dschungel im Falle Hamburger

PITTEN/SEEBENSTEIN.

Die Geschichte rund um die Verbrennungsaktivitäten der Pittener Papierfabrik Hamburger könnte spannender nicht sein. Jahrelang bezogen sich das Unternehmen und die Behörden in Aussagen zu den erlaubten Verbrennungstonnagen anfallenden Klärschlamms auf den Bescheid vom 7. Jänner 1992. Demnach durfte Klärschlamm aus der firmeneigenen Kläranlage - rund 10.400 Tonnen, wie im Probebetrieb festgestellt worden war - verbrannt werden. Umso verwunderlicher, dass die RU4 im Jänner dieses Jahres einen neuen Bescheid erließ.

Brigitta Moraw von der Umweltinitiative A.P.F.E.L: "Darin wird auf einmal die Verbrennung von Restfasern legalisiert. Das ist Spukstoff mit Plastikteilen!" Auch die 10.400 Tonnen werden darin großzügig nach oben korrigiert. "Jetzt sind es 45.135 Tonnen", mokiert sich Moraw.

Für Moraw drängt sich allerdings die Frage auf, wozu von der RU4 ein neuer Feststellungsbescheid erlassen wurde: "Wo sich doch Pittens Umweltgemeinderat Werner Moidl in seinem Beitrag in der Gemeindezeitung auf einen Bescheid vom 4. Februar 1993 bezieht, der - seinem Reden nach - ohnehin die Verbrennung von knapp 60.000 Tonnen Kohle und 38.000 bis 58.000 Tonnen Klärschlamm bewilligt."

Fix: RU4-Bescheid vom Jänner gilt

Wozu also der neue RU4-Bescheid? Eine Frage, welche die Bezirksblätter an Mag. Norbert Haring von der RU4 weiterreichte. Schließlich ist Haring Insider, wenn es um das Unternehmen Hamburger geht. Hatte er doch jahrelang im Gewerbeamt der BH Neunkirchen mit Hamburger zu tun, bevor er zur RU4 wechselte. Haring dazu: "Der abgeänderte Bescheid von 1993 hat mit den Tonnagen gar nichts zu tun, ich weiß nicht, wie Herr Moidl darauf kommt." Moidl kontert: "Ich wollte klarmachen, dass es verschiedene Erklärungen gibt. Die Ziffern in meinem Schreiben setzen sich aus dem ersten Bescheid, dem vom 1. März vor zwei Jahren und den Emissionserklärungen zusammen." Moidl räumte ferner ein, dass nicht die zugeführten Klärschlammtonnagen, "sondern die Emissionsgrenzwerte ausschlaggebend" seien.

Aus welchem Anlass die RU4 den gewaltigen Sprung von 10.400 auf 45.135 Tonnen erlaubte Verbrennungstonnagen macht, ist für A.P.F.E.L nicht nachvollziehbar. Haring: "Ich habe von der BH Neunkirchen, von Dr. Cernelits, schriftlich die Mitteilung bekommen, dass 45.135 Tonnen genehmigt worden sind." Interessant nur, dass laut Haring zwar bereits vor seinem Bescheid vom Jänner 2007 die 45.135 Tonnen genehmigt, nicht aber in Form eines Bescheides, bestätigt worden waren. Warum? Haring dazu: "Abstrakt gesehen gibt es die Begründungsmöglichkeit, dass diese Tonnagen keine Auswirkungen auf die Emissionen haben."

Dieser Tage reichte die Papierfabrik die Umweltverträglichkeitserklärung für den Bau der Brennstoffanlage in Pitten ein. Die Anlage soll Reststoffe der Altpapierverarbeitung vor Ort verbrennen. Kosten für das Projekt: rund 30 Mio. Euro. Harald Ganster, Geschäftsführer der Hamburger Containerboard Division: "Die Umweltverträglichkeitsprüfung garantiert, dass der ausgezeichnete Umweltzustand des Pittentals erhalten bleibt." Moidl schwört: "Wir werden, wo es geht beeinspruchen, damit wir auf den Instanzenweg kommen."