8.11.2007 Bezirksblatt Neunkirchen
Bescheide-Dschungel im Falle Hamburger
PITTEN/SEEBENSTEIN.
Die Geschichte rund um die Verbrennungsaktivitäten
der Pittener Papierfabrik Hamburger könnte spannender nicht
sein. Jahrelang bezogen sich das Unternehmen und die Behörden
in Aussagen zu den erlaubten Verbrennungstonnagen anfallenden
Klärschlamms auf den Bescheid vom 7. Jänner 1992. Demnach durfte Klärschlamm
aus der firmeneigenen Kläranlage - rund 10.400 Tonnen, wie
im Probebetrieb festgestellt worden war - verbrannt werden. Umso
verwunderlicher, dass die RU4 im Jänner dieses Jahres einen
neuen Bescheid erließ.
Brigitta Moraw von der Umweltinitiative A.P.F.E.L: "Darin
wird auf einmal die Verbrennung von Restfasern legalisiert. Das
ist Spukstoff mit Plastikteilen!" Auch die 10.400 Tonnen
werden darin großzügig nach oben korrigiert. "Jetzt
sind es 45.135 Tonnen", mokiert sich Moraw.
Für Moraw drängt sich allerdings die Frage auf, wozu
von der RU4 ein neuer Feststellungsbescheid erlassen wurde: "Wo
sich doch Pittens Umweltgemeinderat Werner Moidl in seinem Beitrag in der Gemeindezeitung auf
einen Bescheid vom 4. Februar 1993 bezieht, der - seinem Reden
nach - ohnehin die Verbrennung von knapp 60.000 Tonnen Kohle und
38.000 bis 58.000 Tonnen Klärschlamm bewilligt."
Fix: RU4-Bescheid vom Jänner gilt
Wozu
also der neue RU4-Bescheid? Eine Frage, welche die Bezirksblätter
an Mag. Norbert Haring von der RU4 weiterreichte. Schließlich
ist Haring Insider, wenn es um das Unternehmen Hamburger geht.
Hatte er doch jahrelang im Gewerbeamt der BH Neunkirchen mit Hamburger
zu tun, bevor er zur RU4 wechselte. Haring dazu: "Der
abgeänderte Bescheid von 1993 hat mit den Tonnagen gar nichts
zu tun, ich weiß nicht, wie Herr Moidl darauf kommt."
Moidl kontert: "Ich wollte klarmachen, dass es verschiedene
Erklärungen gibt. Die Ziffern in meinem Schreiben setzen
sich aus dem ersten Bescheid, dem vom 1. März vor zwei Jahren
und den Emissionserklärungen zusammen." Moidl räumte
ferner ein, dass nicht die zugeführten Klärschlammtonnagen,
"sondern die Emissionsgrenzwerte ausschlaggebend" seien.
Aus welchem Anlass die RU4 den gewaltigen Sprung von 10.400
auf 45.135 Tonnen erlaubte Verbrennungstonnagen macht, ist
für A.P.F.E.L nicht nachvollziehbar. Haring: "Ich habe
von der BH Neunkirchen, von Dr. Cernelits, schriftlich die Mitteilung
bekommen, dass 45.135 Tonnen genehmigt worden sind." Interessant
nur, dass laut Haring zwar bereits vor seinem Bescheid vom
Jänner 2007 die 45.135 Tonnen genehmigt, nicht aber in Form
eines Bescheides, bestätigt worden waren. Warum? Haring
dazu: "Abstrakt gesehen gibt es die Begründungsmöglichkeit,
dass diese Tonnagen keine Auswirkungen auf die Emissionen haben."
Dieser Tage reichte die Papierfabrik die Umweltverträglichkeitserklärung
für den Bau der Brennstoffanlage in Pitten ein. Die Anlage
soll Reststoffe der Altpapierverarbeitung vor Ort verbrennen.
Kosten für das Projekt: rund 30 Mio. Euro. Harald Ganster,
Geschäftsführer der Hamburger Containerboard Division:
"Die Umweltverträglichkeitsprüfung garantiert,
dass der ausgezeichnete Umweltzustand des Pittentals erhalten
bleibt." Moidl schwört: "Wir werden, wo es geht
beeinspruchen, damit wir auf den Instanzenweg kommen."