Von Spuckstoffentsorgung zur Restfaserentsorgung:
Die Schlämme alias Restfasern alias Fasermüll von Pitten
und Seebenstein
Nachdem am 28.3.1989 die Spuckstoffverbrennung durch den Verwaltungsgerichtshof untersagt wurde, wurden ein Monat später die Dokumente von "Spuckstoffentsorgung" auf die Worte Schlammentsorgung und Restfaserentsorgung korrigiert.
Es gibt zwei Gruppen von Schlämmen, die in Pitten anfallen:
1) Schlamm aus der Wasseraufbereitung --> Schlammentsorgung
2) Restfaserschlamm aus der Altpapierverabeirung --> Restfaserentsorgung
Behördlich analysiert wird unseres Wissens
"Schlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung der Zellstoff-
und Papierherstellung", Schlüssel Nummer 94803 .
Die Analyse erfolgt nach der burgenländischen Klärschlamm-
und Müllkompostverordnung. --> link
Der grösste Schwermetallanteil steckt allerdings in den Zellulosefasern
(Schlüssel Nr.:18407).
Wie hoch der Anteil an Schwermetallen, Restspuckstoffen (PVC) und sonstigen gefährlichen Stoffen an diesem Teil des zur Verbrennung gelangenden Restfasermülls ist, könnte nur eine Analyse der "Rückstände aus der Altpapierverarbeitung", Schlüssel Nr.:18407 definieren.
Diese werden aber wie gesagt nicht analysiert.
Die in Pitten verbrannten und im Restfasermüll
enthaltenen Störstoffe besteht aus dünnen Plastikfolien
undefinierter Art, Styropor, Schaumgummi unbekannter Art, Verpackungsmaterial
undefinierter Art, Metallstückchen aller Art, alles angereichert
mit schwermetallhäligen Farben und Reststoffen aus der Papiererzeugung.
Sie haben ausserdem einen unbekannten Anteil von zerkleinerten
Spuckstoffen, deren Verbennung eigentlich untersagt ist.
Die isolierten "Störstoffe" als Bilder --> link
Der Restfasermüll, wie er derzeit zur Verbrennung gelangt. --> link
Der Fasermüll erscheint trocken etwa so gut brennbar wie minderwertiges Holz und erinnert entfernt an die Stoffwechselprodukte von Pflanzenfressern (er riecht auch ähnlich, solange er feucht ist, vielleicht erklärt sich in Zusammenhang mit den 60.000t/a das Geruchsproblem).


Laut Gutachten von DI Felbermayer (TÜV Bayern) gilt der Fasermüll als energieneutral, das heißt seine Verbrennung erfordert ebensoviel Energie wie sie einbringt, das heißt weiters, daß dies nicht als Verwertung von Wertstoffen, also Müllverbrennung gilt.
Wird dieser aus Zellulosefasern bestehende Müll relativ trocken verbrannt, hat er möglicherweise einen höheren Heizwert als von Hamburger zur Genehmigung angegeben.
In trockenem Zustand treibt dieser Fasermüll
aufgrund seiner Zusammensetzung einige Grenzwerte in unkontrollierbare
Höhen. In feuchtem Zustand hält er den Verbrennungsbrennpunkt
tief.
Dies drosselt zwar die Produktion von Stickoxiden, die laut Gesetz
überwacht werden müssen, begünstigt aber durch
seinen Chlor-Kupfergehalt möglicherweise die Entstehung von
Dioxinen, die aber in Österreich nicht überwacht werden
müssen.
Was von den Behörden zur Verbrennung genehmigt wurde
| Klärschlamm | mikrog/g | g/t | SM kg/Jahr | KS T/Jahr |
| PB | 113 | 113 | 6.780 | 60000 |
| Cd | 13,6 | 13,6 | 816 | 60000 |
| Ni | 36 | 36 | 2160 | 60000 |
| Zn | 56 | 56 | 3360 | 60000 |
| As | 0,5 | 0,5 | 30 | 60000 |
| Hg | 1,5 | 1,5 | 90 | 60000 |
| Cr | 39 | 39 | 2340 | 60000 |
| Co | 18 | 18 | 1080 | 60000 |
| Cu | 98 | 98 | 5880 | 60000 |
| 22.536 | ||||
| Cl | 2100 | 2100 | 126000 | 60000 |
Aus den Daten errechnet sich, daß mit Stand 2005/06 22.536 kg Schwermetalle in die Verbrennung gelangen, das sind 62 kg pro Tag.
Die Schwermetalle werden durch die Verbrennung in ihren giftigsten Zustand gebracht - sie werden organisch verfügbar.
