Von Spuckstoffentsorgung zur Restfaserentsorgung:
Die Schlämme alias Restfasern alias Fasermüll von Pitten und Seebenstein

Nachdem am 28.3.1989 die Spuckstoffverbrennung durch den Verwaltungsgerichtshof untersagt wurde, wurden ein Monat später die Dokumente von "Spuckstoffentsorgung" auf die Worte Schlammentsorgung und Restfaserentsorgung korrigiert.

Es gibt zwei Gruppen von Schlämmen, die in Pitten anfallen:

1) Schlamm aus der Wasseraufbereitung --> Schlammentsorgung

2) Restfaserschlamm aus der Altpapierverabeirung --> Restfaserentsorgung

Behördlich analysiert wird unseres Wissens "Schlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung der Zellstoff- und Papierherstellung", Schlüssel Nummer 94803 .
Die Analyse erfolgt nach der burgenländischen Klärschlamm- und Müllkompostverordnung. --> link
Der grösste Schwermetallanteil steckt allerdings in den Zellulosefasern (Schlüssel Nr.:18407).

Wie hoch der Anteil an Schwermetallen, Restspuckstoffen (PVC) und sonstigen gefährlichen Stoffen an diesem Teil des zur Verbrennung gelangenden Restfasermülls ist, könnte nur eine Analyse der "Rückstände aus der Altpapierverarbeitung", Schlüssel Nr.:18407 definieren.

Diese werden aber wie gesagt nicht analysiert.

Die in Pitten verbrannten und im Restfasermüll enthaltenen Störstoffe besteht aus dünnen Plastikfolien undefinierter Art, Styropor, Schaumgummi unbekannter Art, Verpackungsmaterial undefinierter Art, Metallstückchen aller Art, alles angereichert mit schwermetallhäligen Farben und Reststoffen aus der Papiererzeugung. Sie haben ausserdem einen unbekannten Anteil von zerkleinerten Spuckstoffen, deren Verbennung eigentlich untersagt ist.

Die isolierten "Störstoffe" als Bilder --> link

Der Restfasermüll, wie er derzeit zur Verbrennung gelangt. --> link

Der Fasermüll erscheint trocken etwa so gut brennbar wie minderwertiges Holz und erinnert entfernt an die Stoffwechselprodukte von Pflanzenfressern (er riecht auch ähnlich, solange er feucht ist, vielleicht erklärt sich in Zusammenhang mit den 60.000t/a das Geruchsproblem).

 


Laut Gutachten von DI Felbermayer (TÜV Bayern) gilt der Fasermüll als energieneutral, das heißt seine Verbrennung erfordert ebensoviel Energie wie sie einbringt, das heißt weiters, daß dies nicht als Verwertung von Wertstoffen, also Müllverbrennung gilt.

Wird dieser aus Zellulosefasern bestehende Müll relativ trocken verbrannt, hat er möglicherweise einen höheren Heizwert als von Hamburger zur Genehmigung angegeben.

In trockenem Zustand treibt dieser Fasermüll aufgrund seiner Zusammensetzung einige Grenzwerte in unkontrollierbare Höhen. In feuchtem Zustand hält er den Verbrennungsbrennpunkt tief.
Dies drosselt zwar die Produktion von Stickoxiden, die laut Gesetz überwacht werden müssen, begünstigt aber durch seinen Chlor-Kupfergehalt möglicherweise die Entstehung von Dioxinen, die aber in Österreich nicht überwacht werden müssen.

Was von den Behörden zur Verbrennung genehmigt wurde

Klärschlamm mikrog/g g/t SM kg/Jahr KS T/Jahr
PB 113 113 6.780 60000
Cd 13,6 13,6 816 60000
Ni 36 36 2160 60000
Zn 56 56 3360 60000
As 0,5 0,5 30 60000
Hg 1,5 1,5 90 60000
Cr 39 39 2340 60000
Co 18 18 1080 60000
Cu 98 98 5880 60000
22.536
Cl 2100 2100 126000 60000

Aus den Daten errechnet sich, daß mit Stand 2005/06 22.536 kg Schwermetalle in die Verbrennung gelangen, das sind 62 kg pro Tag.

Die Schwermetalle werden durch die Verbrennung in ihren giftigsten Zustand gebracht - sie werden organisch verfügbar.

 

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