Der zur Zeit für das Werk Pitten/Seebenstein gültige
Bescheid der BH Neunkirchen zur Verbrennung von Klärschlamm
ist von 1992, liegt jedoch nur auszugsweise vor und sieht so aus:
Was sind nun die im gültigen Bescheid angesprochenen "Betriebsbedingungen des mit Bescheid der BH Neunkirchen vom 5. 11.1990, 12-B-8977/12 genehmigten Versuchsbetriebes?
Der am 5. November 1990 genehmigte Versuchsbetrieb fand im Dezember statt:

Der
im Bescheid erwähnte Versuchsbetrieb geht von 1,3 t
Restfaser pro Stunde aus.
Das entspricht einer genehmigten Tagesmenge
von maximal 31,2 Tonnen. Diese Restfasern enthalten übrigens
laut der von der damaligen Hamburger AG beauftragten Analyse mindestens
5% "Störstoff" und Verunreinigungen durch Schwermetalle.
Zur Zeit werden 160-180 Tonnen pro Tag verbrannt. Das sind
bis zu 563% der laut gültigm Bescheid genehmigten Menge an
zu verbrennendem Klärschlamm.
Das ist in etwa so, als würde ein 1992 für 7,5 t zugelassenen
Lastwagen seit Jahren ohne zusätzlichem Bescheid mit über
42 Tonnen beladen werden. Eine Privatperson käme bei einer
Verkehrskontrolle wahrscheinlich in Erklärungsnotstand.
5% von 60.000 t Klärschlamm sind ca. 3.000 t "Störstoff"
pro Jahr, das sind über 8 Tonnen von Stoffen unbekannter Konsistenz, die derzeit
pro Tag in Pitten/Seebenstein verbrannt werden.
Hier die letzte uns bekannte Analyse des verfeuerten Schlamms:

Aus den Daten errechnet sich, daß jählich 22.536 kg Schwermetalle in die Verbrennung gelangen, das sind 62 - 88 kg pro Tag.
Diese Schwermetall werden durch die Verbrennung in ihre biologisch gefährlichste Form gebracht.
Interessant ist noch, daß 5.880 kg elementares Kupfer pro Jahr in die Verbrennung gelangen und daß Kupfer ein bekannter Katalysator für die Synthese von Dioxinen darstellt, insbesonders bei niedrigen Verbrennungstemperaturen, die durch Einbringung des feuchten und angeblich energieneutralen Klärschlamms in der Wirbelschicht herrschen müssen.
Wenn man die Analyse des Konzerns ernst nimmt, könnten aus täglich 360 kg Chlor mit Hilfe von täglich ca. 17 kg Kupfer Dioxine synthetisiert werden. Diese werden derzeit und schon seit Jahren weder gefiltert noch wird deren Produktion überwacht.
Jährlich gelangen so 126.000 kg Chlor in diesen Verbrennungskreislauf und verlassen in ungeklärter Form den Schornstein.
Da der vorliegende Bescheid nur auszugsweise vorliegt und der Konzern den vollständigen Bescheid interessierten Anrainern unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz vorenthält, ist nicht ersichtlich, ob die mehr als fünf-fach so hohe Verbrennung von Klärschlamm in der derzeitigen Form und Qualität den genehmigten Bedinungen des Probebetriebs von 1990 entspricht.
Die Begründung des Hamburger Konzerns, Umweltdaten und Bescheide aufgrund des Umweltinformationsgesetzes zurückzuhalten ist insofern pikant, als sich Österreich im Ausland mit folgendem Text präsentiert:
"Mit dem Umweltinformationsgesetz will man in Österreich auch für mehr Transparenz im Bereich der Umweltinformation - Zugänglichkeit von Umweltdaten - sorgen. Durch ein Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz wird den Anliegen der Bürger hinsichtlich ihrer Gesundheit und ihrer Umwelt verstärkt Rechnung getragen. "
ph
Disclaimer: Alle hier genannten Zahlen stammen aus offiziellen Daten der Hamburger Unternehmensgruppe. Auf die Frage, ob ein anderer Bescheid für den Wirbelschicht-Kessel als der vom 7. Jänner 1992 gilt, wurde von DI Scheidl (Sachverständiger der Hamburger Unternehmensgruppe) die Antwort gegeben, daß es "eine Anpassungs-Runde gäbe, die noch nicht gegriffen habe." Wir gehen davon aus, dass ein Bescheid für einen Wirbelschicht-Kessel nicht dem Typenschein eines LKWs entspricht und wollen dem Hamburger Konzern nicht unterstellen, Vorschriften zu umgehen oder Bescheide zu ignorieren. Uns ist nicht bekannt, auf welcher rechtlichen Grundlage die knapp 60.000 Jahrestonnen verbrannt werden und welche Schadstoffe dieser Klärschlamm gegenwärtig beinhaltet. Der Konzern verweigert dazu jede Aussage. Uns ist bekannt, dass gegenwärtig keine Schwermetall-Emissionen und keine Dioxin-Emissionen gemessen werden.