Neue Deponieverordnung ab 1.1.2004

Auf Grund der neuen Deponieverordnung, welche auf der Grundlage des § 11 des Bundes-AWG erlassen wurde, ist die Ablagerung von unbehandelten Abfällen, deren Anteil an organischem Kohlenstoff (TOC) mehr als 5 Massen% beträgt, ab dem 1.1.2004 verboten.

Es ist dabei nicht von einer Verpflichtung zur Verbrennung die Rede, die Stoffe dürfen auch in Mechanisch-Biologischen Anlagen behandelt werden oder einem Recycling zugefühert werden.

 

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