Neue Deponieverordnung ab 1.1.2004
Auf Grund der neuen Deponieverordnung, welche auf der Grundlage
des § 11 des Bundes-AWG erlassen wurde, ist die Ablagerung
von unbehandelten Abfällen, deren Anteil an organischem Kohlenstoff
(TOC) mehr als 5 Massen% beträgt, ab dem 1.1.2004 verboten.
Es ist dabei nicht von einer Verpflichtung zur Verbrennung die Rede, die Stoffe dürfen auch in Mechanisch-Biologischen Anlagen behandelt werden oder einem Recycling zugefühert werden.
