
Bei einem Projekt dieser Art kann es unter Umständen es zu
einer behördlichen Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) kommen.
Unter einem Volumen von 35.000 t/a kann es zu einer "vereinfachten
UVP" kommen.
Die "vereinfachte UVP" räumt den Bürgern wenige
Rechte ein, das Umweltverträglichkeitsgutachten muss nicht
veröffentlicht werden, es sind auch keine Nachkontrollen
vorgesehen. Die augenblicklich zur einreichung vorliegenden Daten
erlauben es möglicherweise, eine volle UVP zu umgehen. Siehe
Logiktest und
Eingabe der Gemeinde
vom 20.3.06.
Im Fall einer vollen UVP haben die Bürger die Möglichkeit
zur Parteistellung bzw. zum Einspruch in Form einer
Bürgerinitiative. Der von der Gemeinde Pitten bereits am
27.6.2005 erstellte Bürgerbeirat
hat diese Rechte nicht. Im Gegenteil, er wird von vielen Projektwerbern
als Nachweis für die in der UVP verlangte Bürgerbeiteiligung
herangezogen. Die Fragen kritischer Bürger halfen in einigen
Fällen den Projektwerbern, schon im Vorfeld der Einreichung
Schwachstellen zu entdecken und damit das Verfahren zu verkürzen.
Auf der anderen Seite kann ein Bürgerbeirat bei einem harmonischen
Verhandlungsklima Konzessionen erreichen, die über das zu
erfüllende gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.
Es wurde betont, daß der Bürgerbeirat noch offen für
Neuzugänge sei, siehe dazu "aktueller Stand".
Es bleibt die Tatsache, daß abgesehen von den physischen
Nachbarn und den Gemeinden aus rechtlicher Sicht nur Bürgerinitiativen
Einspruchsmöglichkeit haben. Als Mitglieder dieser Initiativen
kommen die Bürger aller Anrainergemeinden des Pittentals
in Frage, also auch aus den Anrainergemeinden Pittens und Seebensteins.
Die Anlage der Hamburger Gruppe befindet sich auf dem Gebiet dieser
beiden Gemeinden.
Insbesonders jene, die sich aus der Therme Linsberg eine Chance erhoffen, müßten eigentlich gegen die Verbrennung von Müll in einer klimatisch schwierigen Region sein. Entgegen der allgemeinen Darstellung der Befürworter ist die Chance auf eine Verhinderung des Projekts nicht ganz hoffnungslos.
Die Bildung einer basisdemokratischen Initiative kann dem Bürgerbeirat den Rücken stärken, sie kann aber vor allem eine eigenständige Plattform bilden. Der Bürgerbeirat fordert zur Zeit keinen Stopp des Projekts sondern wird sich voraussichtlich auf den Versuch beschränken einen "Mehrwert" aus der Bewilligung einer Müllverbrennung herauszuhandeln, dies wie gesagt, ohne irgend eine rechtliche Stellung innezuhaben.
Das Hauptproblem für die Anwohner aber auch für die Gemeinden scheint zu sein, daß sie über dieses Projekt oder über die näheren Umstände wenig oder gar nicht bescheid wissen, ein Umstand, der aufgrund der Erfahrungen der Bevölkerung mit der Hamburger-Mosburger-Dunapack Gruppe in den letzten 25 Jahren nicht zwingend von allen Teilen der Bevölkerung als vertrauensfördernde Maßnahme gesehen werden wird.
Umweltgesetze sind in ständiger Bewegung.
Ein kleines, hier zwar nicht relevantes, aber doch schönes
Beispiel für bürgerfreundliche Politik ist die von Abgeordneten
zum Nationalrat und Bürgermeister Johann Rädler (Erlach)
am 24.3.2004 im Nationalrat erwähnte Tatsache,
daß für Windkraftanlagen der Mindestabstand zu Wohngebieten
von 700 auf 1200 Metern erweitert wurde.
Für Müllverbrennungen existieren derzeit noch keine derartigen Auflagen.

Von der Hamburger Gruppe in den "amtlichen Mitteilungen Pitten"
am 11.1.2006 herausgegebene Grafik zur gegenwärtigen und
projektierten Schadstoffsituation. Auffällig ist, daß
zu den Prozentangaben keine zahlenmäßige Referenz existiert,
es ist auch nicht bekannt, ob sich diese Grafik auf Emissionen
oder Imissionen bezieht. Die Tabelle könnte in Ermangelung
harter Zahlen durchaus "geschönt" sein. Festzuhalten
ist in jedem Fall, daß eine geplante Zunahme bei fast allen
kritischen Schadstoffen veröffentlicht wurde. Festzuhalten
ist auch, daß über die stärksten Giftstoffe wie
Schwermetalle und Dioxine in dieser Tabelle keine Angabe gemacht
wird. Die Gutachter der alten Anlagen sprachen im Rahmen der alten
Genehmigungen davon, daß die Maximalbelastung des Pittentals
bereits erreicht wäre.
