Die Presse, 6. Mai 2006, Seite 14

Kleine Zeitung:

Christian Wabl (58) verklagte Land und Bund wegen Säumigkeit im Kampf gegen den Feinstaub - und blitzte vor Gericht ab. Zweitinstanz lässt die Klage zu.

So oft Christian Wabl (58), dem Leiter der Grünen Akademie, auch politisches Kalkül vorgeworfen wird, so oft schüttelt er fast traurig den Kopf: "Es geht mir um die Gesundheit meiner Kinder, die unter dem Feinstaub leiden und husten."

Aktionismus. Dennoch greift der Grazer im Kampf gegen die dicke Luft zur grünen Waffe des Aktionismus. Im Advent stellt er sich in Weihnachtsmann-Montur in die Herrengasse, um gegen untätige Politiker zu protestieren. Wenig später sammelte er Unterschriften. Selbst der Weg vors Gericht war ihm nicht zu mühsam, um für mehr Frischluft zu kämpfen. 2005 verklagte er Land Steiermark und die Republik - und blitzte ab. Das Oberlandesgericht Graz hat die Klage nun aber zugelassen.

Betroffene. Was laut Wabl-Anwalt Karl Newole beispielgebend ist: "Damit wäre es in Österreich erstmals denkbar, dass jeder potenziell Betroffene wegen rechtswidriger Gesundheits- und Umweltbelastungen gegen den Staat zivilrechtlich vorgehen können."

Feststellungsklage. Konkret dreht es sich um eine Feststellungsklage. Wabl will sich für künftige Folgeschäden aus der Feinstaubbelastung präventiv Schadenersatzansprüche sichern. In erster Instanz war das Bezirksgericht Graz sinngemäß der Meinung, Wabl sei zu gesund für diese Klage. Diese sei nur zulässig, wenn bereits eine Erkrankung vorliege. Nun muss das Gericht die Causa neu aufrollen.

 

Feinstaub-Klage
Da Bund und Land verpflichtet sind, Maßnahmen zu setzen, um die Grenzwerte einzuhalten, dies aber nicht gelingt, hat Wabl Bund und Land zivilrechtlich geklagt. Das Gericht soll klären, ob es für zukünftige Erkrankungen durch Feinstaub Schadenersatz-
ansprüche gibt.

Quelle: Kleine Zeitung

www.webway.at:
26.01.2006 22:16 Ab nächsten Winter droht Graz Feinstaub-Fahrverbot
Ab der Wintersaison 2006/07 droht in der steirischen Landeshauptstadt Graz bei längerwährender hoher Feinstaubbelastung auch ein generelles Fahrverbot.
Graz (APA) - Wie Umweltlandesrat Manfred
Wegscheider am Donnerstag bei der Präsentation der "PM10-
Maßnahmenoffensive" weiter in Aussicht stellte, werden davor schon
bei geringeren Überschreitungen Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter
aus dem Verkehr genommen.

Konkret soll es nach Darstellung Wegscheiders dann ein generelles
Fahrverbot (ausgenommen wichtiger Versorgungsdienste) geben, wenn an
fünf Tagen an zwei Messstellen der Tagesmittelwert von 75 Mikrogramm
pro Kubikmeter überschritten wird. Bereits bei der Überschreitung von
50 Mikrogramm pro Kubikmeter an fünf Tagen sollen alte
Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter außer Betrieb genommen werden
müssen. Das generelle Fahrverbot wäre in Graz in der laufenden Saison
2005/06 bisher ein Mal zum Tragen gekommen, das Verbot für
Dieselfahrzeuge ohne Kat acht Mal in Graz, aber auch sieben Mal
theoretisch in Weiz, das noch nicht zu den Sanierungsgebieten zählt.

Einige der in fünf Module verpackten Maßnahmen stammen noch aus
dem 62-Punkte-Feinstaub-Programm von Amtsvorgänger Johann Seitinger.
Dieses sei aber insgesamt zu langfristig und wenig effizient gewesen
- bei einer Gesamteffizienz von sechs Prozent wäre ein Finanzbedarf
von 636 Mio. Euro gegeben gewesen, so Wegscheider. Schon positiv
laufen würde die Kat-Nachrüstaktion für Dieselfahrzeuge und nun auch
die Gratis-Ticketaktion an belasteten Tagen in Graz, für das sich
6.000 Teilnehmer registriert haben.

 

ORF: "Meilenstein im Kampf um Bürgerrechte"

Feinstaub 05.05.2006
Feststellungsklage gegen Land und Bund
Das Oberlandesgericht Graz lässt nun erstmals in Österreich eine Klage zu, welche die Verantwortlichkeit des Staates bei möglichen gesundheitlichen Schäden durch Feinstaub klären soll.
Klage wegen Grenzwertüberschreitungen
Der Grazer Christian Wabl, Sprecher der Bürgerinitiative "feinstaub.at", hatte die Republik und das Land Steiermark im März 2005 wegen laufenden Grenzwertüberschreitungen in seiner Heimatstadt verklagt, um festzustellen, ob Bund und Land für etwaige dadurch verursachte Gesundheitsfolgen haften können.
Da Wabl keinen Schaden geltend machen konnte, wurde die Klage vom Landesgericht (LG) Graz abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) hat dieses Entscheidung nun aufgehoben. Der Prozess muss nun vom LG Graz neu aufgerollt werden.
Zivilrechtliche Klage möglich
Durch diese Entscheidung sei erstmals denkbar, dass jeder potenziell Betroffene gegen den Staat Österreich zivilrechtlich vorgehen kann, wenn eine rechtswidrige Gesundheits- oder Umweltbelastung vorliege, meinte der Anwalt Karl Newole am Freitag bei einer Pressekonferenz der Grünen in Wien. "Dadurch ist es erstmals gelungen, ein Fenster zu öffnen und ein neues Terrain zu beschreiten", so Newole.
Entscheidung bis 2007 oder 2008 erwartet
Mit einer endgültigen richterlichen Entscheidung über die Klage könne man bis 2007 oder 2008 rechnen.
"Meilenstein im Kampf um Bürgerrechte"
Das Urteil des OLG stelle einen wichtigen juristischen Etappensieg und einen "Meilenstein" im Kampf um Bürgerrechte dar, sagte auch Eva Glawischnig, stellvertretende Bundessprecherin der Grünen. Das Gericht habe festgestellt, dass niemand warten müsse, bis er krank werde, um gegen Republik und Land vorgehen zu können.

Die Entscheidung sei hoffentlich ein "Warnschuss" an die zuständigen Politiker, wirksame Maßnahmen auf Landesebene zu erlassen.

Christian Wabls Seite unter http://www.feinstaub.at/


Thema Feinstaub auf www.hamburger.eu.com

Giftstoffe

Vortrag von Karl Eberl

Hausbrand vs. Müllverbrennung -> Feinstaub

 

 

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