Die Presse, 6. Mai 2006, Seite 14
Kleine Zeitung:
Christian Wabl (58) verklagte Land und Bund
wegen Säumigkeit im Kampf gegen den Feinstaub - und blitzte
vor Gericht ab. Zweitinstanz lässt die Klage zu.
So oft Christian Wabl (58), dem Leiter der Grünen Akademie,
auch politisches Kalkül vorgeworfen wird, so oft schüttelt
er fast traurig den Kopf: "Es geht mir um die Gesundheit
meiner Kinder, die unter dem Feinstaub leiden und husten."
Aktionismus. Dennoch greift der Grazer im Kampf gegen die dicke Luft zur grünen Waffe des Aktionismus. Im Advent stellt er sich in Weihnachtsmann-Montur in die Herrengasse, um gegen untätige Politiker zu protestieren. Wenig später sammelte er Unterschriften. Selbst der Weg vors Gericht war ihm nicht zu mühsam, um für mehr Frischluft zu kämpfen. 2005 verklagte er Land Steiermark und die Republik - und blitzte ab. Das Oberlandesgericht Graz hat die Klage nun aber zugelassen.
Betroffene. Was laut Wabl-Anwalt Karl Newole beispielgebend ist: "Damit wäre es in Österreich erstmals denkbar, dass jeder potenziell Betroffene wegen rechtswidriger Gesundheits- und Umweltbelastungen gegen den Staat zivilrechtlich vorgehen können."
Feststellungsklage. Konkret dreht es sich um eine Feststellungsklage. Wabl will sich für künftige Folgeschäden aus der Feinstaubbelastung präventiv Schadenersatzansprüche sichern. In erster Instanz war das Bezirksgericht Graz sinngemäß der Meinung, Wabl sei zu gesund für diese Klage. Diese sei nur zulässig, wenn bereits eine Erkrankung vorliege. Nun muss das Gericht die Causa neu aufrollen.
Feinstaub-Klage
Da Bund und Land verpflichtet sind,
Maßnahmen zu setzen, um die Grenzwerte einzuhalten, dies
aber nicht gelingt, hat Wabl Bund und Land zivilrechtlich geklagt.
Das Gericht soll klären, ob es für zukünftige Erkrankungen
durch Feinstaub Schadenersatz-
ansprüche gibt.
Quelle: Kleine Zeitung
www.webway.at:
26.01.2006 22:16 Ab nächsten Winter droht Graz Feinstaub-Fahrverbot
Ab der Wintersaison 2006/07 droht in der steirischen Landeshauptstadt
Graz bei längerwährender hoher Feinstaubbelastung auch
ein generelles Fahrverbot.
Graz (APA) - Wie Umweltlandesrat Manfred
Wegscheider am Donnerstag bei der Präsentation der "PM10-
Maßnahmenoffensive" weiter in Aussicht stellte, werden
davor schon
bei geringeren Überschreitungen Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter
aus dem Verkehr genommen.
Konkret soll es nach Darstellung Wegscheiders
dann ein generelles
Fahrverbot (ausgenommen wichtiger Versorgungsdienste) geben, wenn
an
fünf Tagen an zwei Messstellen der Tagesmittelwert von 75
Mikrogramm
pro Kubikmeter überschritten wird. Bereits bei der Überschreitung
von
50 Mikrogramm pro Kubikmeter an fünf Tagen sollen alte
Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter außer Betrieb genommen
werden
müssen. Das generelle Fahrverbot wäre in Graz in der
laufenden Saison
2005/06 bisher ein Mal zum Tragen gekommen, das Verbot für
Dieselfahrzeuge ohne Kat acht Mal in Graz, aber auch sieben Mal
theoretisch in Weiz, das noch nicht zu den Sanierungsgebieten
zählt.
Einige der in fünf Module verpackten
Maßnahmen stammen noch aus
dem 62-Punkte-Feinstaub-Programm von Amtsvorgänger Johann
Seitinger.
Dieses sei aber insgesamt zu langfristig und wenig effizient gewesen
- bei einer Gesamteffizienz von sechs Prozent wäre ein Finanzbedarf
von 636 Mio. Euro gegeben gewesen, so Wegscheider. Schon positiv
laufen würde die Kat-Nachrüstaktion für Dieselfahrzeuge
und nun auch
die Gratis-Ticketaktion an belasteten Tagen in Graz, für
das sich
6.000 Teilnehmer registriert haben.
ORF: "Meilenstein im Kampf um Bürgerrechte"
Feinstaub
05.05.2006
Feststellungsklage gegen Land und Bund
Das Oberlandesgericht Graz lässt nun erstmals in Österreich
eine Klage zu, welche die Verantwortlichkeit des Staates bei möglichen
gesundheitlichen Schäden durch Feinstaub klären soll.
Klage wegen Grenzwertüberschreitungen
Der Grazer Christian Wabl, Sprecher der Bürgerinitiative
"feinstaub.at", hatte die Republik und das Land Steiermark
im März 2005 wegen laufenden Grenzwertüberschreitungen
in seiner Heimatstadt verklagt, um festzustellen, ob Bund und
Land für etwaige dadurch verursachte Gesundheitsfolgen haften
können.
Da Wabl keinen Schaden geltend machen konnte, wurde die Klage
vom Landesgericht (LG) Graz abgewiesen. Das Oberlandesgericht
(OLG) hat dieses Entscheidung nun aufgehoben. Der Prozess muss
nun vom LG Graz neu aufgerollt werden.
Zivilrechtliche Klage möglich
Durch diese Entscheidung sei erstmals denkbar, dass jeder potenziell
Betroffene gegen den Staat Österreich zivilrechtlich vorgehen
kann, wenn eine rechtswidrige Gesundheits- oder Umweltbelastung
vorliege, meinte der Anwalt Karl Newole am Freitag bei einer Pressekonferenz
der Grünen in Wien. "Dadurch ist es erstmals gelungen,
ein Fenster zu öffnen und ein neues Terrain zu beschreiten",
so Newole.
Entscheidung bis 2007 oder 2008 erwartet
Mit einer endgültigen richterlichen Entscheidung über
die Klage könne man bis 2007 oder 2008 rechnen.
"Meilenstein im Kampf um Bürgerrechte"
Das Urteil des OLG stelle einen wichtigen juristischen Etappensieg
und einen "Meilenstein" im Kampf um Bürgerrechte
dar, sagte auch Eva Glawischnig, stellvertretende Bundessprecherin
der Grünen. Das Gericht habe festgestellt, dass niemand warten
müsse, bis er krank werde, um gegen Republik und Land vorgehen
zu können.
Die Entscheidung sei hoffentlich ein "Warnschuss"
an die zuständigen Politiker, wirksame Maßnahmen auf
Landesebene zu erlassen.
Christian Wabls Seite unter http://www.feinstaub.at/
Thema Feinstaub auf www.hamburger.eu.com
Hausbrand vs. Müllverbrennung -> Feinstaub
