Die Hamburger Holding, Standort Pitten übertritt in der Emission durch die Mehrbelastung ihrer neuen Papiermaschine (PM 4, Januar 2004) möglicherweise jetzt schon die gesetzlichen Grenzwerte der IPPC Richtlinien. Die Hamburger Unternehmensgruppe muß ihre Wirbeschichtkesselanlage bis 31.Oktober 2007 nachrüsten.

Deshalb:

Keine zusätzliche Müllverbrennung sondern zuerst Anpassung des Ist-Zustandes an die aktuellen bzw. kommenden gesetzlichen Grenzwerte.


Das Pittner Werk der HMD-Gruppe an einem anderswo sonnigen Nachmittag.

 

Sollte diesem Anliegen nicht stattgegeben werden und sollten bis dahin die gesetzlichen Auflagen an die geografische Lage Pittens nicht angepaßt werden, sollte eine Müllmitverbrennung oder Müllverbrennung also gebaut werden dann folgen 13 Forderungen an die Gemeinde, das Land Niederösterreich und an die Hamburger Gruppe:

1) Überprüfung, ob der Einbau neuester Filter in die gegenwärtig laufende Anlage für die Umwelt von Nutzen sein kann.

2) Egal ob EU, Bund oder Land, egal ob Müllverbrennung oder Müllmitverbrennung - es muß die jeweils strengste existierende gesetzliche Grenzwertmesslatte angelegt werden - die Grenzwerte modernster Müllverbrennungsanlagen müssen eingehalten werden. Insgesamt muß erst Belastung des Ist-Zustandes auf die gesetzlich zugelassenen Werte angepaßt werden - dann darf eine Anlage gebaut werden, die in Summe diese Werte nicht übersteigt.

3) Durchgehendes Monitoring aller bei der Verbrennung bekannten Schadstoffe, inclusive Feinstaub, wenn möglich auch von Dioxinen und Furanen durch eine unabhängige Stelle. Klare, von politisch und wirtschaftlich unabhängigen Experten empfohlenen Vorgaben für die Standorte der Meßsonden.

4) Laufende Anpassung des Monitorings an den neuesten Stand der Technik.

5) Durchgehende Veröffentlichung dieser Werte im Internet durch das Umweltbundesamt oder durch einen gleichrangigen unabhängigen Vertreter. Maßnahmenkatalog, falls dies unterbleibt.

6) Regelmässige Stichprobenanalysen des zu verbrennenden Materials durch unabhängige Prüfer.

7) Massnahmenkatalog für Betriebsunfälle.

9) Durchgehendes Monitoring der von der Hamburger AG zugesagten LKW bzw. Güterzugfrequenz.

10) Gewährleistung eines sicheren Abtransportes der toxischen Asche und der toxischen Filteranlagen durch die Hamburger AG.

11) Garantie, daß das zu verbrennende Müllvolumen in Zukunft nicht aufgestockt werden kann.

12) Bildung eines Rücklagenfonds für Pitten durch die Hamburger Gruppe um zu gewährleisten:

Laufende Angleichung der Sortierung, der Verbrennung und der Filter an den neuesten Stand der Technik.
Bereitstellung eines Hilfefonds bei Unfällen bzw. Empfindliche Zahlungen bei Überschreitungen der Toleranzschwellen an die Gemeinde.

13) Die Einnahmen der "Reinhalteverband Grüne Tonne Neunkirchen Recycling- und Kompostierungsgesellschaft.m.b.H." bestehen aus den Müllgebühren aller Haushalte, aus Zuschüssen der Gemeinden (Steuergeldern) und aus Verkäufen der getrennten Müllfraktionen. Die Ausgaben bestehen vor allem aus Personalkosten, Kosten für Mülltrennung- und Entsorgung, Mieten und Versicherungen. Die Gesellschaft ist zu 100% in Besitz des Landes Niederösterreich. Aufgrund dieser Struktur besteht keine Veranlassung, die Geschäftszahlen und Ergebnisse als Geschäftsgeheimnis zu verschweigen, die Gesellschaft ist eine quasi öffentliche Körperschaft, ihre Tätigkeit steht im öffentlichen Interesse.

Forderung daher:

Laufende Offenlegung der Verträge, Bilanzen, Gehälter und insbesonders An- und Verkaufspreise der zu 100% in Besitz des Landes Niederösterreich stehenden "Reinhalteverband Grüne Tonne Neunkirchen Recycling- und Kompostierungsgesellschaft.m.b.H.", die laut Statement von BGM Moraw die in Frage kommende Müllfraktion an die Hamburger Gruppe liefern soll.

Ob dies umgesetzt werden kann oder ob dies nur fromme Wünsche sind wird sich zeigen.

 


Die Pittener Monats-Schau 2005, Rückseite und Cover


 

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