Detail aus der projektierten Müllverbrennung
im Pittental. Siehe dazu auch Giftstoffe.

Die gesetzliche Grenzwertregelung läßt sich in Österreich
in vielerlei Hinsícht auslegen und ist in sich widersprüchlich.
Interessant ist die Unterscheidung in Müllverbrennung und
Mitverbrennung. Für Mitverbrennung gelten höhere Grenzwerte
und Mischregeln, das heißt, es dürfen mehr Schadstoffe
legal den Schornstein verlassen und in Abwässer geleitet
werden. Laut Umweltbundesamt
spricht man von einer Mitverbrennung, wenn wenigerals 40%
der Gesamtenergie durch die Verbrennung von gefährlichen
Abfällen erzeugt wird.
Hier ein Beispiel.
Eine Million Kubikmeter gefilterte Abgasluft darf nach den derzeit gültigen Grenzwerten unter bestimmten Grundlagen bei Müllverbrennung 20kg Staub enthalten.
Woraus besteht dieser Staub?
Nach dem gleichen Grenzwertkatalog dürfen bei einer Million Kubikmeter folgende hochgiftige (weil in wasserlöslicher Form) Schwermetalle den Schornstein verlassen:
| 3kg | Blei, Zink, Chrom in wasserlöslicher Form |
| 0,7 kg | Arsen, Kobalt, Nickel in wasserlöslicher Form |
| 50g | Cadmium in wasserlöslicher Form |
| 100g | Quecksilber in wasserlöslicher Form |
| 1mg | der bis jetzt bekannten Dioxine und Furane und |
| 20kg | organische Stoffe |
Wenn man davon ausgeht, daß Ruß ein organischer Stoff
ist ergibt das an Staubaufkommen etwa 44kg, vermutlich sogar mehr,
weil Schwermetalle in ihrer giftigsten Form, nämlich als
wasserlösliche chemische Verbindungen auftreten.
In den Grenzwertbestimmungen sind also rechnerische "Puffer"
eingebaut, die nicht gleich ersichtlich sind.
Zusätzlich dürfen in Österreich enthalten sein:
| 15 kg | Salzsäure = HCl (gasförmig, wasserlöslich, säurebildend) |
| 700g | Flusssäure = HF(gasförmig, wasserlöslich, säurebildend) |
| 50kg | Kohlenmonoxid = CO (gasförmig) |
| 300kg | Stickstoffdioxid = NO2 (gasförmig, wasserlöslich, beschränkt säurebildend) |
| 100kg | Schwefeldioxid = C02 (gasförmig, wasserlöslich, säurebildend) |
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Wieviel Schadstoffe, also Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Salzsäure, Fluss-Säure (Saurer Regen, Pflanzengift), Kohlenmonoxid (Blutgift), Blei, Zink, Chrom, Arsen, Kobalt, Nickel, Cadmium, Quecksilber, bis jetzt bekannte Dioxine und Furane (alle krebserregend, erbgutschädigend) dabei tatsächlich in Pitten ausgeschieden werden dürfen ist aufgrund der Grenzwertproblematik bei Müllmitverbrennungsanlgen nicht klar, es existieren verschiedene, in der Fachliteratur nur umschriebene aber nicht genau festgelegte "Mischregeln" deren Ergebnisse über den oben genannten Grenzwerten liegen können.
