Vereinzelt werden von Kreisen, die
möglicherweise nicht auf dem aktuellen rechtlichen Stand
sind, Falschmeldungen verbreitet.
So etwa, daß Unterschriften zu Bürgerinitiaven erst
nach Einreichung der Projektwerber gestartet werden dürfen. Wir hoffen, dieses
Gerücht mit nachstehender offizieller Stellungnahme ausgeräumt
zu haben.
Sent:
Monday, May 08, 2006 9:16 AM
Subject: AW: Müllverbrennung Firma Hamburger-Pitten
Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage möchten wir mitteilen,
dass bereits im Vorfeld - also vor der sechswöchigen öffentlichen
Auflage des Genehmigungsantrages und der Projektsunterlagen -
die Möglichkeit besteht, Unterschriften einzuholen.
Eine Bürgerinitiative erlangt Parteistellung durch Unterstützung einer Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auflage, wenn der Stellungnahme eine Unterschriftenliste mit mindestens 200 Unterstützungserklärungen beiliegt.
Folgende inhaltliche Erfordernisse der Unterschriftenliste sind einzuhalten: Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum, Unterschrift. Die UnterzeichnerInnen müssen zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Wählerevidenz der Standort- oder einer an diese unmittelbar angrenzenden Gemeinde eingetragen sein.
Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig
mit der Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen ab dem Beginn
der öffentlichen Auflage des Genehmigungsantrages und der
Projektsunterlagen bei der Behörde einzubringen. VertreterIn
der Bürgerinitiative ist die in der Unterschriftenliste als
solche bezeichnete Person, mangels einer solchen Bezeichnung die
in der Unterschriftenliste an erster Stelle genannte Person.
Mit freundlichem Gruß
NÖ Landesregierung
Im Auftrage
Dipl.Ing. Maurer
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umweltrecht
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-15281
E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Der Konzern hat angekündigt, auf jeden Fall einreichen zu wollen. Eine Initiative, die sich bereits im Vorfeld formiert, gewinnt einen Zeitvorsprung. Sie kann wie auch die Projektwerberin bereits vor der Einreichung organisatorische Arbeiten erledigen und sich nach der Einreichung voll auf die Erstellung ihrer Eingaben zur UVP konzentrieren. Dies natürlich immer unter der Voraussetzung, dass es eine geben wird.
Eine überparteiliche Bürgerinitiative im Pittental heißt A.P.F.E.L (A.P.F.E.L - Arbeitsgemeinschaft Pittental Für Einwandfreien Lebensraum) Sie können Unterschriften bei jeder der Personen abgeben, die im Impressum der Aussendungen stehen.
--> Die aktuelle Rechtslage und aktuelle Informationen auf www.hamburger.eu.com!
