Klärschlammdeponierung und Klärschlammkompostierung 1991

Auszug aus dem Gutachten, Text Ringhofer, Anayse TÜV Bayern Thonhofer/Felbermayer

Laut Gutachten hat der zu verbrennende Schlamm bzw. die Restfaser keinen ausgewiesenen Kunststoffanteil (siehe markierte Stelle in der untenstehenden Analyse), in der Praxis ist Kunststoff enthalten.

Eingereicht wurde am 23.4.1998 und am 26.9.1990 "Schlammentsorgung und Restfaserentsorgung"

Der Fasermüll ist Träger von Schwermetallen. Wieweit die Analyse in dieser Beziehung heute noch anzuwenden ist, konnte noch nicht überprüft werden. Unsere Bilder vom Pittener Fasermüll zeigen deutlich, daß zumindest in der Kategorie Kunststoffanteil in der vorliegenden Analyse ein blinder Fleck bestand.

 

 

 

SeitenzØhler