Unter der Logik (die denkende [Kunst, Vorgehensweise]") wird heute im Allgemeinen eine teils in der Philosophie, teils in der Mathematik und in der Informatik angesiedelte Theorie verstanden, die sich primär mit den Normen des korrekten (Schluss-)Folgerns beschäftigt.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel:

Aussage A)

Es gibt Abfallverbrennungen und es gibt Abfallmitverbrennungen.

Aussage B)

Die Hamburger Unternehmensgruppe plant auf dem Gelände Pitten und Seebenstein die Verbrennung von Reststoffen aus der Grünen Tonne, von Rejects und von Klärschlamm.
Dies wird laut Aussage der Unternehmensgruppe eine reine Abfallverbrennung sein, die Komponenten Grünen Tonne, Rejects und Klärschlamm sind also Abfall.

Logikfrage 1)
Wenn die Kombination aus Reststoffen der Grünen Tonne, Rejects und Klärschlamm eine reine Abfallverbrennung darstellen, was ist dann die derzeitige Verbrennung von Kohle und 60.000 Tonnen Klärschlamm?

reine Abfallverbrennung

Abfallmitverbrennung

normale Verbrennung

Sie können gerne ein Häkchen machen, es bleibt ohne Konsequenzen.

Sollten sie Probleme haben, die Frage nach logischen Gesichtspunkten zu beantworten hier noch zwei Informationen:

C) ein Auszug aus Lechner, Seite 239.

Industrielle Mitverbrennung

Im Gegensatz zur konventionellen MVA steht bei der Mitverbrennung von Abfallstoffen in der Industrie die Gewinnung von Energie im Vordergrund. Im wesentlichen werden Primärenergieträger wie Kohle oder Öl durch Sekundärbrennstoffe und hier im speziellen durch Abfälle ersetzt.
Durch den Einsatz von Sekundärbrennstoffen ergeben sich für die Industriebetriebe finanzielle Vorteile wie:
Reduktion der Kosten durch Einsparung von Primärenergieträgern
Erlöse aus der thermischen Verwertung von hochkalorischen Abfallfraktionen
[...]
Abfallstoffe werden vor allem in Kraftwerksfeuerungen (Klärschlamm), in der Papierindustrie (Kunststoffe) und in der Zementindustrie (Altreifen, Kunststoffe, hochkalorische Reststoffe aus der Restmüllaufbereitung) mitverbrannt.

D) Endbericht für Verfahrenstechnik, Dipl. Ing Felbermayer, Hamburger AG, 1991
Heizwert Restfaser: neutral.

Im maßgeblichen Gesetz, der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen LRV-K, §2, fällt Klärschlamm verunreinigt mit Rejects nicht unter konventionelle Brennstoffe, könnte also auch als Reststoff- bzw. Müll durchgehen, wenn die Behörden das so sehen wollen. Die Hamburger Holding würde demnach auf dem Standort Pitten/Seebenstein derzeit schon eine Müllverbrennung betreiben, vorausgesetzt, der Klärschlamm ist mit Rejects verunreinigt. Augenblicklich soll er das angeblich nicht sein. Außerdem ist er laut Auskunft Hamburger-Mosburger-Dunapack Gruppe energieneutral.

Noch eine Anmerkung: Wenn der Klärschlamm nun tatsächlich nicht als Abfall zählt, dann sieht die projektierte Anlage völlig anders aus: 20.000t Reject und 15.000t Müll aus der Grünen Tonne, macht in Summe 35.000 Tonnen pro Jahr. Bei einer Kapazität von nur 35.000 t Abfall pro Jahr kommt es zu einer vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfung.

Alles klar?


 

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