Die erste Milchbubenrechnung

 

Als unsere Milchbuben noch klein waren, haben sie ein schönes Seifenkisterl gebastelt. Schon damals war allen Beteiligten klar, dass es entweder zu Streit oder zu Unfällen kommen würde, solte man so verwegen sein, dieses Fahrzeug zu überlasten.  

 

 

Überladene Fahrzeuge waren ja in der Vergangenheit oft genug Anlaß für Unfälle ...

   ...und führten zur durchaus sinvollen und nachvollziehbaren Idee von behördlichen Einschränkungen, hier am Beispiel eines voll ausgelasteten Autobusses.

 

Fährt man zum Beispiel heute mit einen für 7,5 Tonnen zugelassen LKW durch die Gegend und hat das doppelte, sagen wir 15 Tonnen geladen, kommt man als Privatperson bei einer Polizei-Kontrolle in einen ganz schönen Erklärungsnotstand. Natürlich haben die wenigsten Polizisten eine LKW-Waage dabei, die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist also eher gering. Man muß dem Polizisten ja nicht gleich auf die Nase binden, dass man die doppelte Menge der im Typenschein verzeichneten Maximallast fährt und auch nicht, dass es sich dabei um keine Ausnahme sondern um eine Regel handelt.

 

Bescheide für Anlagen kann man, wenn man an dieser Stelle eine Metapher von Johann Winkler, Hamburger, heranziehen darf, mit Typenscheinen für Fahrzeuge vergleichen.

Unsere Milchbuben, die immer alles ganz genau wissen wollen, haben nun einen Blick auf den Bescheid vom 7. Jänner 1992 geworfen, der sieht so aus:

 

Neugierig wie sie nun mal sind, wollten die Milchbuben von uns wissen, wie die Betriebsbedingungen des Versuchsbetriebes vom 5. November 1990 aussehen und ob dies der letztgültige Bescheid für die Wirbelschichtanlage ist.

Ob dies der letztgültige Bescheid ist, wissen wir nicht. Aber wir haben unseren Milchbuben die Daten über den Versuchsbetrieb gegeben. Damals, vor Einführung des Umweltinformationsgesetzes, waren solche Daten offenbar noch nicht oberste Geheimsache.

Die Bedingungen des am 5. November genehmigten Versuchsbetriebes, der ein Monat später, am 4. und 5.12. vorgenommen wurde, sehen so aus:

Ah ja. 1.300 Kilogramm Klärschlamm pro Stunde. Das sind also die "Betriebsbedingungen des genehmigten Versuchsbetriebes", wir wollen sie kurz BDGV nennen. Obenstehender Bescheid (12-B-8977/20) genehmigt die Verbrennung von Fasermüll (Klärschlamm) gemäß dieser BDGV.

Wieviel ist eigentlich gemäß 12-B-8977/20 laut BDGV pro Jahr zur Verbrennung genehmigt, wollen unsere Milchbuben wissen?

Dazu nahmen sie eine aktuelle Erklärung des Konzerns zur Hand.

Der Wirbelschichtkessel 4 fuhr in der Saison 2004-2005 insgesamt 8.054 Stunden.

 

8.054 Stunden mal den 1,3 Tonnen ergibt 10.470 Jahrestonnen Klärschlamm oder auch genannt Fasermüll, der laut Bescheid 12-B-8977/20 zur Verbrennung kommen kann, um den BDGV, den "Betriebsbedingungen des genehmigten Versuchsbetriebes" zu entsprechen.

Wieviel Fasermüll wird aber nun wirklich verbrannt?

Vorhin sahen wir nur einen kleinen Ausschnitt. Sehen wir auf das gesamte Emissionserklärungs-Protokoll:

Nochmals, für die langsameren Milchbuben unter uns: Laut derzeit gültigem Genehmigungsbescheid 12-B-8977/20 und BDGV sollten 10.470 Jahrestonnen in der Wirbelschicht verbrannt werden dürfen.
Gemäss Emissionsprotokoll landeten im Jahr 2005 58.990 Jahrestonnen im Ofen.

Damit würde die Hamburger-Mosburger-Dunapack Gruppe die Verbrennung der laut 12-B-8977/20 und BDGV genehmigten Menge an Klärschlamm um 563,42% überschreiten.

Das entspricht einem 7,5 Tonner, der mit einer Ladung von 42,26 Tonnen durch die Gegend braust.

Ob die heutige Zusammensetzung des Klärschlamms den Bedingungen von 1990 entspechen (eventuell beinhaltet heute der Klärschlamm neue und komplexere Papier-Plastik Komponenten) kann im übrigen nicht gesagt werden.

Zu unserer Milchbubenrechnung folgender Disclaimer: Alle hier genannten Zahlen stammen aus offiziellen Daten der Hamburger Unternehmensgruppe. Auf die Frage, ob ein anderer Bescheid für den Wirbelschicht-Kessel gilt als 12-B-8977/20 vom 7. Jänner 1992 gemäß BDGV , wurde von DI Scheidl (Sachverständiger der Hamburger Unternehmensgruppe) die Antwort gegeben, daß es "eine Anpassungs-Runde gäbe, die noch nicht gegriffen habe." Es war dies eine der letzten Fragen, die an den Hamburger Konzern gestellt werden konnte, die letzte Dialogplattform wurde wenige Minuten später, möglicherweise für lange Zeit wenn nicht gar für immer, aufgelöst. Wir gehen davon aus, dass ein Bescheid für einen Wirbelschicht-Kessel nicht dem Typenschein eines LKWs entspricht und wollen dem Hamburger Konzern nicht unterstellen, Vorschriften zu umgehen oder Bescheide zu ignorieren. Uns ist nicht bekannt, auf welcher rechtlichen Grundlage die knapp 60.000 Jahrestonnen verbrannt werden und welche Schadstoffe dieser Klärschlamm gegenwärtig beinhaltet. Der Konzern verweigert dazu jede Aussage. Uns ist bekannt, dass gegenwärtig keine Schwermetall-Emissionen und keine Dioxin-Emissionen gemessen werden.

 

 

 

 

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