Es existiert eine vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer beschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Obergrenze für die verkürzte UVP liegt bei 35.000 Tonnen jährlich.
Wenn die Hamburger-Mosburger-Dunapack Gruppe im Rahmen der verkürzten Umweltverträglichkeitsprüfung eine Anlage für 34.990 t (wird häufig gemacht) einreicht, vereinfacht sich das Verfahren gewaltig. Es ist keine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

reguläres UVP-Verfahren vereinfachtes Verfahren
Umweltvertäglichkeitsgutachten öffentlich aufzulegen Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen
Parteistellung für Bürgerinitiativen Beteiligtenstellung, aber keine Parteistellung für Bürgerinitiative
Nachkontrolle keine Nachkontrolle
Verfahrensdauer 9 Monate Verfahrensdauer 6 Monate

Das vereinfachte UVP Verfahren

Dem vereinfachten UVP Verfahren sind Vorhaben zu unterziehen, die im Anhang 1 Spalte 2 des UVP Gesetzes angeführt sind.
Darunter fallen auch größere Abfallanlagen (Anhang 1; Z 2 und 3 UVP Gesetz).

Anstatt eines UVGA (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist im vereinfachten UVP-Verfahren nur eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 12a UVP-G 2000) vorgesehen. Diese zusammenfassende Bewertung muss im Gegensatz zum UVGA kein eigenes Gutachten sein.

Ebenso wie das UVGA ist auch die zusammenfassende Bewertung unverzüglich dem Projektwerber, den mitwirkenden Behörden, dem Umweltanwalt, dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan und dem BMLFUW zu übermitteln (§ 13 Abs 1 UVP-G 2000).
Es findet keine öffentliche Auflage der zusammenfassenden Bewertung statt (§ 3 Abs 1 UVP-G).

Im vereinfachten Verfahren kommt den Bürgerinitiativen (BI) lediglich eine Beteiligtenstellung verbunden mit einem Recht auf Akteneinsicht zu.

Die Anforderungen an die UVE sind im Gegensatz zur "normalen" UVP niedriger. Es sind gem § 6 Abs 1 Z 1 lit d bis f Immissionszunahme, Energiebedarf, Bestandsdauer und Nachsorge- und Beweissicherungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren nicht anzuwenden.

Im vereinfachten Verfahren gibt es keine Nachkontrolle - Bestimmung.

 

vgl. Kerschner/Wagner/Weiß. Umweltrecht für Gemeinden. Schriftenreihe (RFG) Rechts- und Finanzierungspraxis der Gemeinden. 2004, Wien S 118f

 

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