Abfallverbrennung-Sammelverordnung (BGBl.II Nr. 389/2002)

Die österreichische Abfallverbrennung-Sammelverordnung (BGBl.II Nr. 389/2002) regelt die thermische Behandlung sowohl von gefährlichen als auch von nicht gefährlichen Abfällen und gilt für Allein- und Mitverbrennungsanlagen.

Diese Verordnung fordert strengere Emissionsgrenzwerte für einige Luftschadstoffe (zB. Staub, NOx, Corg.). Weiters schreibt sie die kontinuierliche Messung von Quecksilber im Rauchgas von Verbrennnungs- und Mitverbrennungsanlagen vor.

Die mitverbrannten Abfälle stammen insbesondere aus dem Haus/Restmüll und aus dem Gewerbeabfall. "Es muss festgehalten werden dass die Analytik dieser Fraktionen zur Eingangskontrolle aufwendig, zum Teil sehr schwierig und mit großen Unsicherheiten behaftet ist (UMWELTBUNDESAMT, 2001b), und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Mitverbrennungsanlagen ein Ansteigen der in der Umwelt gelangenden Massenströme nicht verhindert

(UMWELTBUNDESAMT, 2003a). Abfälle, insbesondere gemischte Abfallfraktionen, sollten daher nur in Anlagen verbrannt werden, die in ihrer Ausstattung zur Minderung der Emissionen in Luft, Wasser sowie hinsichtlich der Weiterbehandlung und Entsorgung der Abfälle und Entsorgung dem Stand der Technik einer modernen Abfallverbrennungsanlage (BMLFUW, 2002b) entsprechen. Hervorzuheben ist der notwendige Einsatz von Technologien zur effizienten Minderung der Emissionen von Staub und Schwermetallen, persistenten organischen Verbindungen und Stickoxidemissionen."

(Umweltbundesamt GmbH. Umweltsituation in Österreich. Siebenter Umweltkontrollbericht. Wien. 2004, S 217)

 
Sonnenuntergang. Das Pittental liegt
von einer Dunstglocke verdeckt.
Über Nacht kann sich die
Wolkendecke vollends schließen.

Bei der Verbrennung von Restmüll reduzieren sich die Abfälle auf ein Drittel des ursprünglichen Gewichtes und auf ein Zehntel ihres Volumens.

Im Jahr 2002 wurden in Österreich 920.000 t gefährliche Abfälle registriert. 20 % davon sind Rückstande aus der Abfallverbrennung.

Diese Verbrennungsrückstände bestehen vor allem als Flugasche, Schlacke, Eisenschrott, einem sogenannten Filterkuchen, weites aus der Waschflüssigkeit, das zur Rauchgaswäsche benützt wird, aus Gips und beladene Aktivkohle. Dies sind großteils gefährliche Abfälle. Wie und in welchen Mengen sie im Falle Hamburger Gruppe auftreten und wie sie entsorgt werden wird noch zu klären sein.

Neben der Belastung durch Quecksilber und Blei überschreiten bei Verbrennungsanlagen meist auch Zink, Cadmium und andere Schwermetalle, die in der österreichischen Deponieverordnung geforderten Grenzwerte für Reststoff- und Massenabfalldeponien.

Der anfallende Eisenschrott wird üblicherweise an Eisenhändlern verkauft oder in die Stahlindustrie rückgeführt.

Die beladene Aktivkohle wird häufig zusammen mit dem Abfall mitverbrannt, die in ihr enthaltenen Schadstoffe gelangen erneut in den Verbrennungskreislauf.

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vgl. Umweltbundesamt GmbH. Umweltsituation in Österreich. Siebenter Umweltkontrollbericht. Wien. 2004
Transport durch die Apangerstrasse, Pitten

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