
Abgesehen von den ersten Versuchen eine Müllverbrennung einzurichten
verlief der Ausbau des Hamburger Werkes Pitten und Seebenstein
zu seiner heutigen Kapazität störungsfrei und ohne nennenswerte
Probleme. Die Anrainer und die Öffentlichkeit tolerierte
alle Erweiterungen im Sinne der unternehmerischen Freiheit zur
Maximierung von Gewinnen. Auch die Installierung der Papiermaschine 4 mit ihrer hohen Leistung und
dem damit korrespondierenden Energiebedarf bzw. dem Anwachsen
der Verkehrsbelastung
verlief reibungslos und wurde von der Öffentlichkeit ohne
nennenswerte Proteste toleriert. Ein weiterer Ausbau des Werkes
erscheint aus Sicht der HMDG Gruppe demnach zwingend logisch,
innerhalb dieser Logik ist er auch nachvollzeihbar.
Seit 10 Jahren gelten nun aber in Europa die Richtlinien der IPPC .
Im Fall Pitten gilt der Anhang I der Richtlinen. Auszug:
6. Sonstige Industriezweige
6.1. Industrieanlagen zur Herstellung von
b) Papier und Pappe, deren Produktionskapazität 20 t pro
Tag übersteigt
und..
5. Abfallbehandlung
5.3. Anlagen zur Beseitigung ungefährlicher Abfälle
im Sinne des Anhangs II A der Richtlinie 75/442/EWG (Rubriken
D8, D9) mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag
Die ungefährlichen Abfälle sind
im Fall Pitten/Seebenstein zur Zeit der Klärschlamm, es fallen
täglich 160 -180 Tonnen zur Verbrennung an.
In gewissem Sinn ist das Werk Pitten durch die Verbrennung des
Klärschlamms jetzt schon eine Anlage zur Beseitigung von
Reststoffen.
Bei der Formulierung des Antrags zur Genehmigung wurde Wert darauf
gelegt, daß es sich um eine "Beseitigung"
von energetisch wertlosem Material handelt und keine "Verwertung"
ist. Man könnte sich natürlich fragen, ob Restfaserverbrennung
unter gewissen Bedingungen auch eine Verwertung sein kann. Die
Literatur zur Papiererzeugung deutet dies zumindest als Möglichkeit
an, daß Restfasern Energieträger sind.
Die Genehmigung ist jedenfalls problemlos schon seit langem erteilt worden, auch das ohne nennenswerte Proteste der Öffentlichkeit, von Bürgerinitiativen, von Vereinen oder des Gemeinderats.
Der schrittweise Ausbau der Produktionskapazität und des Energiebedarfs erfordert mit Stand 2005/2006 laut offiziellen Zahlen der Unternehmensgruppe die Verbrennung von 60.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr. Das sind wie schon oben erwähnt etwa 165-180 Tonnen pro Tag oder 6 bis 8 Tonnen pro Stunde, deren Verbrennungsprodukte großteils in die Atmosphäre gehen.
Ob sich die produktionsbedingten Verunreinigungen
des gegenwärtig
verbrannten Klärschlamms von den Analysen aus 1991 unterscheiden, schon allein,
weil sich in den letzten 15 Jahren die die Zusammensetzung des
Altpapiers verändert hat, ist ohne neutrale Gutachter nicht
festzustellen, scheint aber derzeit auch kein Thema zu sein.
Gefiltert wird zur Zeit mit einem Goretex Filter, der vor allem
Staub mittlerer Dichte zurückhält.
Dioxine, Furane, ec. werden seit Jahrzehnten nicht gemessen, da
aufgrund der zugrundeliegenden Daten von 1991 kein Anlaß
zu bestehen scheint.
In jedem Fall bilden die Analysen von 1991 den Grundstein aller
derzeitigen Genehmigungen, die wiederrum eine Grundlage der projektierten
zusätzlichen Verbrennung von Rejects und Leichtfraktion Müll
darstellen.
Derzeit sollten Rejects noch gegen Bezahlung außerhalb des
Werkes verbrannt werden.
In der augenblicklichen Diskussion geht es darum, ob die Fraktion
"Rejects" legal im Haus verbrannt werden darf. Hinzu
kommt noch ein Antrag auf Genehmigung zur thermischen Verwertung
der Leichtfraktion Hausmüll und Nassmüll, dessen Verbrennung
A) Gewinn bringt und B) hilft, den unerwünschten PVC-Anteil
bei Rejects zumindest prozentual zu verringern. Eine kombinierte
Verbrennung wurde bis jetzt nicht getestet.
Die IPPC Richtlinien wurden 1996 beschlossen. Damit es in der EU durch die Anpassung an die besten verfügbaren Techniken bei bestehenden Anlagen nicht zu ungewollten Arbeitsplatzverlusten kommt, hat die EU seit Inkrafttreten allen Anlagen eine Übergangsfrist von elf Jahren eingeräumt.
Die Hamburger Gruppe weiß selbstverständlich von dieser Möglichkeit zum Aufschub. Sie hat bis jetzt trotz ihrer Gewinne nicht freiwillig nachgerüstet und scheint sich erst zum letztmöglichen Zeitpunkt den geltenden Vorschriften beugen zu wollen, eine in der Industrie übrigens absolut übliche Praxis.
Es ist aufgrund dieses objektiv dokumentierbaren Verhaltens nicht zu erwarten, daß die Unternehmensgruppe auf anderen Gebieten Zusagen macht oder genauer gesagt, einhalten wird, sofern dies nicht gleichzeitig durch Gesetze zwingend und unter Strafandrohung verordnet wird. Auch das entspricht dem Verhaltensmuster jedes Konzerns und darf nicht persönlich gegen die Hamburger Holding genommen werden.
